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Lieber Feriengast,
bevor Sie Ihre Reise buchen, sollten Sie sich Zeit für diese Zeilen nehmen, denn sie werden Bestandteil des mit uns geschlossenen Reisevertrages. |
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| Wir haben alle notwendigen Voraussetzungen geschaffen, damit Sie einen gelungen Aufenthalt im Hotel Cornelia Diamond Golf Resort & Spa Belek erleben. Dazu gehören auch klare rechtliche Regeln, wie sie in unseren Reisebedingungen niedergelegt sind. Eine wichtige Bitte: Nachdem Sie gebucht haben, geben Sie bei jedem Schriftwechsel bzw. Anfragen Ihre Reisauftragsnummer an. |
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1. Reisevertrag
1.1. Die Reiseanmeldung wird nach Maßgabe der Ausschreibung verbindlich, d.h. der Inhalt des Reisevertrages bestimmt sich nach dem Reiseprospekt und der schriftlichen Reisebestätigung von Z4 Reisen. Dies gilt auch für telefonische Anmeldungen. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme durch Z4 Reisen zu Stande. Der Reiseanmelder erhält von Z4 Reisen eine schriftliche Reisebestätigung.
1.2. Bitte benachrichtigen Sie uns umgehend, wenn Sie als Reiseanmelder Ihre Reisedokumente nicht spätestens 5 Tage vor Reiseantritt von uns erhalten haben. In diesem Falle werden wir, Ihre Zahlung vorausgesetzt, die Reisedokumente sofort zusenden oder bei Flugreisen am Abflughafen gegen Zahlungsnachweis frühestens einen Tag vor dem Flugtag aushändigen. Wenn Sie uns nicht benachrichtigen und die Reise aufgrund fehlender Reisedokumenten nicht antreten, müssen wir das als kostenpflichtigen Rücktritt behandeln. |
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2. Zahlung
2.1. Mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung und Übermittlung des Sicherungsscheins werden 20% des Reisepreises als Anzahlung fällig. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Die Restzahlung ist 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu leisten.
2.2. Geht der Anzahlungsbetrag nicht sofort oder innerhalb von 10 Tagen nach Datum der Buchungsbestätigung ein und wird auch nach Aufforderung unter Fristsetzung keine Zahlung geleistet, so ist Z4 Reisen berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und die Buchung zu stornieren. In diesem Fall wird Z4 Reisen , die zu berechnenden Kosten als Schadensersatz geltend machen.
2.3. Bei kurzfristigen Buchungen – wenn zwischen Buchungsdatum und Reisetermin weniger als 28 Tage liegen – ist der Reisepreis in voller Höhe spätestens 10 Tage vor Reisetermin an Z4 Reisen zu zahlen (Feststellung des Zahlungseingangs.) Bei NICHT erfolgtem Zahlungseingang bis 5 Tage vor Reiseantritt ist kein Versand der Originalunterlagen möglich. Ohne Zahlungsnachweis besteht kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistung. Bitte senden Sie Ihren bankbestätigten Zahlungsbeleg an die Abteilung Dokumentation Fax 09372 9487619, Mo-Fr von 8.00 bis 17.00 Uhr.
2.4. Wir behalten uns vor, bei gebuchten Reisen mit eigener Anreise zum Urlaubsort, die Reiseunterlagen bei nicht rechtzeitiger Zahlung dem Kunden per Nachnahme zu übersenden. Bei Nichteinlösung der Nachnahmesendung wird dies als Rücktritt vom Reisevertrag gewertet.
2.5. Wird ein rechtzeitiger Zahlungseingang nicht festgestellt, wird der Reisevertrag als Rücktritt gewertet.
2.6. Ohne vollständige Zahlung des Reisepreises besteht kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistung. |
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Export und Verarbeitung der Daten in Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes
Es findet kein Export der Daten in Staaten außerhalb des EWR statt. |
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3. Leistungen und Preise
3.1. Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen (z.B. Katalog, Flyer, Internet) und den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Bestätigung. Vor Vertragsschluss kann der Veranstalter eine Änderung der Leistungsbeschreibung vornehmen, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.
3.2. Unkorrekte Angaben beim Alter der Kinder und dadurch entstehende Preisdifferenzen werden nach belastet. |
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4. Haftung
4.1. Z4 Reisen übernimmt keine Haftung für Verluste, Diebstähle, Verspätungen oder Unregelmäßigkeiten der Flug- und Fahrzeiten.
4.2. Z4 Reisen haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für: die sorgfältige Auswahl und die Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen angegebenen Reiseleistung, die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistung unter Berücksichtigung der jeweiligen Orts- und Landesüblichkeit.
4.3. Für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Mietwagen etc.) und die in der Reiseausschreibung und Bestätigung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden, haftet Z4 Reisen auch bei Teilnahme der Reiseleitung an diesen Sonderveranstaltungen nicht.
4.4. Unsere Haftung aus dem Reisevertrag für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, 1. soweit ein Schaden des Gastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder 2. wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
4.5. Zur Absicherung der Kundengelder hat der Veranstalter eine Insolvenzversicherung bei der R+V abgeschlossen. Ein Sicherungsschein befindet sich bei der Bestätigung. |
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5. Rücktritt
Rücktritt seitens des Reiseteilnehmers – dieser sollte im Interesse des Reiseteilnehmers unter Beifügung der Reiseunterlagen schriftlich erfolgen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt und für die Höhe der Rücktrittskosten ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Z4 Reisen. Die in der Regel (d.h. soweit kein Ersatzteilnehmer vorhanden) pauschalierten Rücktrittskosten betragen pro Person in Prozenten des Reisepreises:
- bis zum 60. Tag vor Reisebeginn 10%
- bis zum 30. Tage vor Reisebeginn 20%
- bis zum 21. Tag vor Reisebeginn 30%
- bis zum 14. Tag vor Reisebeginn 40%
- bis zum 7. Tag vor Reisebeginn 50%
- bis zum 3. Tag vor Reisebeginn 80%
- am Tag der Reise oder bei Nichterscheinen 100%
- Bei Special – Offer- Tarifen und Aktionstarifen ist keine Erstattung möglich.
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6. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
6.1. Wird die Reise infolge höherer Gewalt, z.B. Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen oder Epidemien, erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseteilnehmer als auch Z4 Reisen den Vertrag kündigen. Bei Kündigung vor Reisebeginn erhält der Reiseteilnehmer den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht.
Z4 Reisen jedoch für erbrachte Leistungen ein Entgelt verlangen.
6.2. Ergeben sich die genannten Umstände nach Antritt der Reise, kann der Reisevertrag ebenfalls von beiden Seiten gekündigt werden. In diesem Fall wird Z4 Reisen die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen treffen. Wird der Vertrag aus den vorgenannten Gründen gekündigt, werden die Mehrkosten für die Rückbeförderung von Z4 Reisen und vom Reiseteilnehmer je zur Hälfte getragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reiseteilnehmer zur Last. |
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7. Reise-Versicherungen
Eine Reiserücktrittversicherung ist im Reisepreis nicht eingeschlossen. Wir empfehlen eine solche Versicherung, die bei Buchung der Reise abgeschlossen werden sollte. Für Ihre Sicherheit empfehlen wir den Komplett – bzw. Basisschutz. Wir haben zu günstigen Konditionen einen Rahmenvertrag mit der ELVIA-Versicherungsgesellschaft AG, NL München, abgeschlossen.
Wenn ein Versicherungsfall eintritt ist die Versicherungsgesellschaft unverzüglich zu benachrichtigen. Wir sind mit der Schadensregulierung nicht befasst.
ELVIA Reiseversicherungs-Gesellschaft AG
Ludmillastr.26
D-81543 München |
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8. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Wir möchten Sie darüber hinaus zukünftig schriftlich über aktuelle Angebote informieren, soweit für uns nicht erkennbar, dass Sie dies nicht wünschen. Wenn Sie die Zusendung von Informationen nicht wünschen, wenden Sie sich bitte an den Bereich „Datenschutz“ unter der unten genannte Anschrift. |
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9. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
Bitte beachten Sie unsere Informationen zu Pass-, Visa und Gesundheitsvorschriften Ihres Reiselandes, denn Sie sind für die Einhaltung dieser Bestimmungen selbst verantwortlich. (siehe Einreisehinweise).
Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, es sei denn wir hätten Sie nicht oder falsch informiert.
Diese Informationen gelten für die Bürger der Bundesrepublik Deutschland, sofern sie im Besitz eines von ihr ausgestellten Passes bzw. Personalausweises sind. Sind Sie Ausländer oder Inhaber eines Fremdenpasses, müssen Sie oft andere Bestimmungen. Bitte erfragen Sie diese bei dem zuständigen Konsulat. |
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10. Gewährleistung
Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, kann der Reiseteilnehmer den Reisepreis mindern oder den Preis mindern oder den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn Z4 Reisen eine vom Reiseteilnehmer bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Eine Fristsetzung entfällt wenn Abhilfe unmöglich ist oder verweigert oder wenn die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reiseteilnehmers gerechtfertigt ist. Darüber hinaus kann er Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. |
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11. Mitwirkungspflicht
11.1. Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich zur Kenntnis zu geben. Z4 Reisen ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reiseteilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
11.2. Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfiehlt der Veranstalter dringend unverzüglich an Ort und Stelle mit Schadensanzeige der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadenanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des Veranstalters anzuzeigen. Bei fehlender Schadenanzeige kommen Ansprüche nicht in Betracht. |
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12. Allgemeine Bestimmungen
12.1. Alle Angaben in unseren Prospekten werden vorbehaltlich gesetzlicher oder behördlicher Genehmigungen veröffentlicht. Einzelheiten dieser Prospekte entsprechen dem Stand bei Drucklegung.
12.2. Mit der Veröffentlichung neuer Prospekte verlieren alle unsere früheren Publikationen über gleich lautende Reiseziele und Termine ihre Gültigkeit.
12.3. Für Druck- und Rechenfehler kann nicht gehaftet werden.
12.4. Die Ungültigkeit eines Teiles dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. |
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13. Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Klagen gegen den Veranstalter sind an dessen Sitz zu erheben. Etwas anderes gilt nur, wenn internationale Abkommen zwingend etwas anderes vorschreiben. |
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Reiseveranstalter:
Z4 Reisen
Lindenstr. 12
63906 Erlenbach am Main
info@z4-reisen.de |
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